Der Teufel im Vertragsdetail
Anwalt Thomas Schwenke hat für uns erneut die EULA von Electronic Arts’ Internet-Plattform Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien des Publishers untersucht – die nach mehreren Korrekturen nun branchenüblichen Standards entsprechen.
Es gibt gute Nachrichten: Nach einem Update wird EA Origin auf (unseren) Rechnern nicht mehr als Malware erkannt und auch die frische Analyse der überarbeiteten Nutzungsbestimmungen durch Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat ergeben, dass Origin endlich den Status erreicht zu haben scheint, der für Nutzer als größtenteils unbedenklich einzustufen ist:
Thomas Schwenke: Die EULA der Anwendung Origin wurde aufgrund der Nutzerproteste mittlerweile drei Mal aktualisiert, wobei die beanstandeten Punkte aus den EULA gestrichen worden sind. Die EULA enthält keine Klauseln mehr, welche die Weitergabe der Nutzerdaten für Marktforschungszwecke oder das heimliche scannen des gesamten Computers inklusive aller installierten Software und Daten, erlauben. Vielmehr steht in der EULA ausdrücklich: „Von der Anwendung werden keinerlei Daten wie Bilder, Dokumente oder sonstige mit der Anwendung nicht in Zusammenhang stehende persönliche Daten aufgerufen oder erhoben.“ .......